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Handwerkerbörsen im Internet - so funktioniert´s!
Die Handwerkerbörsen im Internet laufen als sog. “Rückwärtsausktion”,
auch “amerikanische Auktion” genannt. Dabei gibt der Nutzer seinen
Auftrag ein und nennt einen Maximalpreis den er zahlen will. Der
Anbieter, ein Maler, Fliesenleger oder anderer Handwerker, unterbietet
den angegebenen Preis, um den Auftrag zu erhalten. Zum Ende der Auktion
bekommt der günstigste Anbieter den Zuschlag. Insgesamt sollen die
Kunden nach Angaben der Börsen im Schnitt ein Drittel pro Auftrag
sparen. Der Auftraggeber kann allerdings nach Ende der Auktion frei
entscheiden, ob er den Auftrag tatsächlich an den billigsten Anbieter
vergibt . Mit der dann folgenden Ausführung des Auftrages haben die
Portale nichts mehr zu tun.
Einen Nachteil haben
die Handwerkerbörsen allerdings: Verbraucher können nur schwer
abschätzen, ob die Handwerker gute Qualität oder schlechte
Arbeit abliefern. Deshalb bieten alle Handwerkerbörsen Profile
der Handwerker, die zumeist mit Bewertungen ehemaliger Kunden
versehen sind.
Die Portale fordern
zudem von ihren Mitgliedern bei der Anmeldung zumindest einen
Gewerbeschein, um Schwarzarbeit unter Nutzern zu erschweren.
Einige Portale verlangen von den teilnehmenden Handwerkern zudem
eine schriftliche Qualitätsvereinbarung. Dieses
geschieht leider nicht oft.
Handwerker, die Ihre
Leistungen in den Börsen anbieten, tun dies vor allem, um
auftragslose Zeiten zu überbrücken oder sich bekannt zu machen.
Für den Handwerksbetrieb ist dann vielleicht der einzelne
Auftrag nicht sonderlich attraktiv, aber er kann über den
“billigen” Auftrag zumindest seine Fixkosten reinholen und macht
vergleichsweise günstig Werbung für sich und sein Unternehmen.
Ein wesentliches
Problem bei den Handwerkerauktionen: wer einen Handwerker sucht,
muss eine sehr detaillierte Angebotsbeschreibung erstellen,
sonst kann es im Nachhinein teuer werden. Wer sein Wohnzimmer
neu tapeziert und gestrichen hat, geht normalerweise hin und
misst die Wandflächen aus. Der Handwerker braucht allerdings
weitere Informationen, z.B. zum Untergrund (Wandbeschaffenheit)
u.v.m. Muss der Handwerker am Ende mehr tun, als der
Ausschreibung zu entnehmen war, darf er nachkalkulieren - und
dann wird der vermeintliche Schnäppchenauftrag möglicherweise
deutlich teurer.
Gewährleistungsansprüche
hat man wie bei allen Werkverträgen in der Regel zwei Jahre
lang. Aber auch hier sitzt die Tücke im Detail. Hat man ein
weit entfernt gelegenes Unternehmen beauftragt, sinkt die
Wahrscheinlichkeit, dass der Handwerker wiederkommt, um Mängel
zu beheben.
Also bleiben sie in
ihrer nähe und sagen sie ja zu
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